Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 61 Vorrang anderer Gestattungsverfahren
Stand: 26.08.2026
Folgende Gestattungen schließen eine Baugenehmigung nach § 60 sowie eine Zustimmung nach § 79 ein:
1. für nach anderen Rechtsvorschriften zulassungsbedürftige Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern und Anlagen, die dem Ausbau, der Unterhaltung
oder der Benutzung eines Gewässers dienen oder als solche gelten, ausgenommen Gebäude, die Sonderbauten sind,
2. für nach anderen Rechtsvorschriften zulassungsbedürftige Anlagen für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und für die öffentliche Verwertung oder Entsorgung von Abwässern, ausgenommen Gebäude, die Sonderbauten sind,
3. für Anlagen, die nach § 35 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I. S 212) in der jeweils geltenden Fassung einer Genehmigung bedürfen,
4. für Anlagen, die aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3147) oder des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162), in den jeweils geltenden Fassungen, einer Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen,
5. für Anlagen, die einer Errichtungsgenehmigung nach § 7 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565) in der jeweils geltenden Fassung bedürfen,
6. für Anlagen, die einer Genehmigung nach § 8 des Gentechnikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066) in der jeweils geltenden Fassung bedürfen,
7. für Anlagen, die nach § 4 und § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123) in der jeweils geltenden Fassung einer Genehmigung bedürfen, auch wenn sie im vereinfachten Verfahren nach § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt wird, oder
8. für Anlagen, die von der Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 Absatz 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) oder nach § 15 Absatz 3 des Landesbodenschutzgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 439), in den jeweils geltenden Fassungen, umfasst sind.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 61 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2021 – 10 K 10512/17Zitiert von 7
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 – 10 K 1295/20Zitiert von 2
- OVG NRW, 16.06.2023 – 7 A 2635/21Zitiert von 4
- VG Köln, 08.09.2021 – 23 K 7046/18Zitiert von 6
- OVG NRW, 12.11.2025 – 7 A 2985/21Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 13.05.2022 – 19 K 1505/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 02.07.2026 – 7 A 38/24Bauuntersagung wegen Abweichung von den genehmigten Bauvorlagen; Feststellungsinteresse bei beabsichtigtem Amtshaftungsprozess Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 22.07.2025 – 8 D 251/21.AKZitiert von 1
- VG Köln, 24.04.2024 – 23 K 4425/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 61 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.