Gesetze / Baugesetzbuch

BauGB

§ 67 Umlegungskarte

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund4 Entscheidungen

Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.

§ 66 § 68