§ 52 Umlegungsgebiet
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Münster, 10.03.2022 – 8 K 2620/19 GrE
- VG Sigmaringen, 11.05.2006 – 8 K 889/04
- BGH, 17.02.2022 – III ZR 65/20Baulandsache: Umlegungsbeschluss für den Außenbereich im InnenbereichZitiert von 2
- BGH, 17.02.2022 – III ZR 46/20Baulandsache: Befugnis zur Einlegung der Revision bei Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses als rechtswidrig; materielle Voraussetzungen einer Baulandumlegung im unbeplanten Innenbereich - Baulandumlegung, Nachverdichtung im Blockinnenbereich, unbeplanter Innenbereich, Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs durch Baulücke, maßstabsbildende Wirkung der UmgebungsbebauungZitiert von 4
- BGH, 05.10.2000 – III ZR 71/00Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 03.06.2014 – 102 U 2/13
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 17.11.2008 – 16 U (Baul.) 3/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 – 6 A 11280/04Zitiert von 4
- OLG Hamm, 11.03.2004 – 16 U (Baul) 5/03Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 52 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/52#abs-1 (1) Das Umlegungsgebiet ist so zu begrenzen, dass die Umlegung sich zweckmäßig durchführen lässt. Es kann aus räumlich getrennten Flächen bestehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/52#abs-2 (2) Einzelne Grundstücke, die die Durchführung der Umlegung erschweren, können von der Umlegung ganz oder teilweise ausgenommen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/52#abs-3 (3) Unwesentliche Änderungen des Umlegungsgebiets können bis zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) von der Umlegungsstelle nach vorheriger Anhörung der Eigentümer der betroffenen Grundstücke auch ohne ortsübliche Bekanntmachung vorgenommen werden. Die Änderung wird mit ihrer Bekanntgabe an die Eigentümer der betroffenen Grundstücke wirksam.