Gesetze / BankkflAusbV · BGBl I 2020, 121

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau

17 Normen · ausgefertigt 05.02.2020 · letzte Änderung 11.05.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  10. § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7Inhalt von Teil 1
  12. § 8Prüfungsbereich von Teil 1
  13. § 9Inhalt von Teil 2
  14. § 10Prüfungsbereiche von Teil 2
  15. § 11Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern
  16. § 12Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten
  17. § 13Prüfungsbereich Kunden beraten
  18. § 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  19. § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  20. § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
  21. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  22. § 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  23. Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau

Änderungsverlauf

  1. 11.05.2021 — 1 Norm geändert · § 6 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.