Gesetze / Bankkaufleuteausbildungsverordnung
BankkflAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2020
Der Ausbildungsberuf des Bankkaufmanns und der Bankkauffrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.