Gesetze / Bundeszentralregistergesetz
BZRG§ 58c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
Stand: 01.10.2022
Die Speicherfrist nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/816 endet mit dem Eintritt der Tilgungsreife.
Änderungsverlauf
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04.12.2022 Ausfertigung
§ 58c eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I 2146)
BGBl. 2022 I S. 2146
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