§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BVerfG, 13.04.2021 – 2 BvE 1/21, 2 BvE 3/21 · Unterschriftenquoren BundestagswahlZitiert von 11
- BVerfG, 20.10.1993 – 2 BvC 2/91Wahlfehler bei Kandidatenaufstellung durch die politischen Parteien; Kandidatenaufstellung zur Wahl des 12. Deutschen Bundestages durch die Christlich-Demokratische Union, Landesverband HamburgZitiert von 30
- BVerfG, 25.07.2017 – 2 BvC 1/17Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): mangelndes Rechtsschutzinteresse, wenn Teilnahme an der Bundestagswahl mangels fristgerechter Einreichung von Kreiswahlvorschlägen oder Landeslisten nicht mehr möglich istZitiert von 2
- BVerfG, 23.08.2005 – 2 BvE 5/05Verwerfung einer Organklage gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten, den 15. Deutschen Bundestag aufzulösen, wegen Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Antragstellerin durch die Regelung über die Beibringung von UnterstützungsunterschriftenZitiert von 7
- BVerfG, 17.10.1990 – 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90Einstweilige Anordnung (Unterschriftenquorum für Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten bei der ersten gesamtdeutschen Wahl)Zitiert von 11
- Thüringer Verfassungsgerichtshof, 26.11.2025 – 15/25
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BWahlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.