Gesetze / Bundeswahlgesetz

BWahlG

§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge

Stand: 10.06.2019

Bund8 Entscheidungen

Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.

§ 18 § 20