Gesetze / Bundeswahlgesetz

BWahlG

§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge

Stand: 10.06.2019

Bund8 Entscheidungen

Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.

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