Gesetze / Landesrecht Sachsen / BVJZuwVO · SächsGVBl. 2019 Nr. 8, S. 326, Fsn-Nr. 710-1.90
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über pauschalierte Zuweisungen an die Träger der Beruflichen Schulzentren für den Einsatz von Sozialpädagogen im Berufsvorbereitungsjahr
8 Normen · ausgefertigt 30.04.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweckbestimmung
- § 2 Zuweisungsempfänger
- § 3 Art, Umfang und Höhe der Zuweisung
- § 4 Antragstellung und Zuweisungsverfahren
- § 5 Auszahlung
- § 6 Tätigkeitsnachweis
- § 7 Rückzahlung und Rückforderung
- § 8 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
09.09.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.09.2020, Artikel 4
SächsGVBl. 2020 S. 531
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).