Gesetze / Landesrecht Sachsen / Berufsvorbereitungsjahrzuweisungsverordnung
BVJZuwVO§ 2 Zuweisungsempfänger
Stand: 26.08.2026
Zuweisungsempfänger sind Schulträger eines in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Beruflichen Schulzentrums, an dem in der Berufsschule ein Berufsvorbereitungsjahr angeboten wird.