Gesetze / Bundesvertriebenengesetz
BVFG§ 5 Ausschluss
Stand: 10.06.2019
Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer
Wird zitiert von 210 Entscheidungen zu § 5 BVFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 06.10.2016 – 11 A 1297/14Zitiert von 5
- BVerwG, 27.03.2006 – 5 C 30.05
- OVG NRW, 25.04.2024 – 11 A 341/23Spätaussiedlerrecht: Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids; Direktor einer Kindersportschule als Ausschlusstatbestand Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- VG Köln, 13.08.2013 – 7 K 3171/13Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 19.04.2007 – 6 K 1692/06
- VG Köln, 16.01.2024 – 7 K 3884/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.04.2026 – 1 C 23.25Tatbestandswirkung des Aufnahmebescheides
- VG Köln, 19.11.2025 – 7 L 2765/25
- VG Köln, 28.10.2025 – 7 K 3602/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BVFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.