Gesetze / Hausordnung des Deutschen Bundestages BTHausO 2002 § 9 Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 24.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.