nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 BTHausO 2002 — Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen

Hausordnung des Deutschen Bundestages

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.