Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisVAnhang 3 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung
(Fundstelle: BGBl. I 2016,965 - 966)
Teil 1Grundsätze und Fristen
| 434 500 t/Jahr = 0,869 t/Jahr x 500 000 |
| 350 Millionen l/Jahr = 700 l/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Lebensmittelversorgung | ||
| 1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
| 1.1.1 | Anlage zur Herstellung von Lebensmitteln | Menge der hergestellten Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.1.2 | Anlage zur Behandlung von Lebensmitteln | Menge der behandelten Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.1.3 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Menge der umgeschlagenen Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.1.4 | Anlage oder System zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gesamtmenge der jeweils hergestellten, behandelten oder umgeschlagenen Lebensmittel der gesteuerten Anlagen in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.2 | Lebensmittelhandel | ||
| 1.2.1 | Anlage zur Behandlung von Lebensmitteln | Menge der behandelten Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.2.2 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Menge der umgeschlagenen Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.2.3 | Anlage oder System zur Bestellung von Lebensmitteln | Menge der bestellten Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.2.4 | Anlage zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln | Menge der in Verkehr gebrachten Lebensmittel in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
| 1.2.5 | Anlage oder System zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gesamtmenge der jeweils behandelten, umgeschlagenen, bestellten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel der gesteuerten Anlagen in t/Jahr oder l/Jahr | Speisen: 434 500 t oder Getränke: 350 Millionen l |
Änderungsverlauf
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02.12.2025 Ausfertigung
Anhang 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 301)
BGBl. 2025 I Nr. 301
BGBl. 2025 I Nr. 301
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06.09.2021 Ausfertigung
Anhang 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2021 (BGBl. I 4163)
BGBl. 2021 I S. 4163
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21.06.2017 Ausfertigung
Anhang 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2017 (BGBl. I 1903)
BGBl. 2017 I S. 1903
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