Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO

§ 35 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

Stand: 10.06.2019

Bund28 Entscheidungen

Wird auf Ersuchen der Rechtsanwaltskammer für das Verwaltungsverfahren ein Vertreter bestellt, soll ein Rechtsanwalt bestellt werden.

§ 34 § 36