Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 139 Entscheidung des Anwaltsgerichts
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/139?asof=2021-11-05#abs-1 (1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/139?asof=2021-11-05#abs-2 (2) Das Urteil lautet auf Freisprechung, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/139?asof=2021-11-05#abs-3 (3) Das anwaltsgerichtliche Verfahren ist, abgesehen von dem Fall des § 260 Abs. 3 der Strafprozeßordnung, einzustellen,