§ 62 Richterliche Entscheidung
Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 28.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/62#abs-1 (1) Wird eine Person auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 3, § 28 Absatz 3, § 61 Absatz 1 oder 2 oder § 66 Absatz 5 festgehalten, hat die Bundespolizei unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen, es sei denn, die Herbeiführung der richterlichen Entscheidung würde voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen, als zur Durchführung der Maßnahme notwendig wäre.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/62#abs-2 (2) Für die Entscheidung nach Absatz 1 ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Person festgehalten wird. Das Verfahren richtet sich nach Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Satz 1 gilt für die Anordnung der Fortdauer der Freiheitsentziehung entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/62#abs-3 (3) Im Falle des § 61 Absatz 4 hat die ersuchende Behörde der Bundespolizei mit dem Ersuchen auch die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Freiheitsentziehung vorzulegen. Ist eine vorherige richterliche Entscheidung nicht ergangen, hat die Bundespolizei die festgehaltene Person zu entlassen, wenn die ersuchende Behörde diese nicht übernimmt oder die richterliche Entscheidung nicht unverzüglich nachträglich beantragt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 62 BPolG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.10.2019 – 20 A 2100/15
- VG Köln, 12.01.2017 – 20 K 2278/14
- OVG NRW, 17.02.2020 – 5 A 522/17Zitiert von 1
- VG Köln, 14.08.2015 – 18 K 2320/14Zitiert von 1
- BGH, 26.07.2018 – III ZR 391/17Entschädigungsanspruch eines Luftverkehrsunternehmens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der an Dritte entrichteten Zahlungen für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter; Geltung der Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung auch für internationale FlügeZitiert von 1
- VG Köln, 26.10.2023 – 20 K 13027/17
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 14.03.2017 – 2 U 2/16
- VGH Hessen, 25.11.2016 – 4 A 869/14
- VG Kassel, 10.12.2012 – 2 K 911/11.KSZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 BPolG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.