Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVWO

§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.

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