Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVWO

§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.

§ 22 § 24