Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG NRW, 15.04.2003 – 1 A 3361/02.PVBZitiert von 3
- BVerwG, 19.02.2013 – 6 P 7/12Listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den PersonalratZitiert von 2
- VG Berlin, 24.07.2012 – 71 K 7.12 PVB
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2011 – 11 TaBV 45/10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.