Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Stand: 10.06.2019
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 23 BPersVWO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 23.10.2003 – 6 P 10.03Zitiert von 26
- OVG NRW, 15.04.2003 – 1 A 3361/02.PVBZitiert von 4
- BVerwG, 19.02.2013 – 6 P 7.12Zitiert von 4
- BVerwG, 19.02.2013 – 6 P 7/12Listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat
- VG Berlin, 24.07.2012 – 71 K 7.12 PVB
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2011 – 11 TaBV 45/10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.