Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 30 Wegstreckenzähler
Stand: 02.08.2021
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 02.06.2022 – 6 U 60/21
- LG Frankfurt am Main, 17.02.2021 – 3-08 O 67/20
- OVG NRW, 29.01.2024 – 13 B 54/24Zitiert von 3
- VG Köln, 28.11.2022 – 18 K 805/20Zitiert von 1
- VG Köln, 28.11.2022 – 18 K 1972/20Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 28.06.2024 – 6 L 1142/24Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 – OVG 1 S 96.14Zitiert von 10
- VG Berlin, 26.09.2014 – 11 L 353.14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 BOKraft zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/30#abs-1 (1) In Mietwagen ist ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler anzubringen. Anstelle des Wegstreckenzählers ist die Ausrüstung mit einem konformitätsbewerteten softwarebasierten System möglich. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/30#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für Mietomnibusse, wenn das Beförderungsentgelt nach den Angaben eines Wegstreckenzählers ermittelt wird.