Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

BOKraft

§ 30 Wegstreckenzähler

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/30?asof=2019-06-10#abs-1 (1) In Mietwagen ist ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler anzubringen. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BOKraft%201975/30?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für Mietomnibusse, wenn das Beförderungsentgelt nach den Angaben eines Wegstreckenzählers ermittelt wird.

§ 28a § 30