Gesetze / Landesrecht Sachsen / BNotOAVO · SächsGVBl. 2013 Nr. 3, S. 205, Fsn-Nr. 302-4

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Ausführung der Bundesnotarordnung

15 Normen · Ausgangsfassung vom 25.03.2013 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Volltext Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung
  3. § 1 Ziel des Anwärterdienstes
  4. § 2 Inhalt der Ausbildung
  5. § 3 Durchführung der Ausbildung
  6. § 4 Anrechnungszeiten
  7. § 5 Dienstunfähigkeit
  8. § 6 Urlaub
  9. § 6a Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
  10. § 7 Beurteilung
  11. § 8 Anrechnungszeiten vorübergehender Amtsniederlegung bei erneuter Bewerbung um eine Notarstelle
  12. § 9 Gemeinsame Berufsausübung durch Notare
  13. § 10 Beschäftigung von Mitarbeitern
  14. § 11 Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Landesjustizverwaltung
  15. § 12 Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
  16. § 13 (aufgehoben)
  17. § 14 (Inkrafttreten und Außerkrafttreten)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.03.2020 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 122)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.