Gesetze / Landesrecht Sachsen / BNotOAVO · SächsGVBl. 2013 Nr. 3, S. 205, Fsn-Nr. 302-4
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Ausführung der Bundesnotarordnung
15 Normen · Ausgangsfassung vom 25.03.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Volltext Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung
- § 1 Ziel des Anwärterdienstes
- § 2 Inhalt der Ausbildung
- § 3 Durchführung der Ausbildung
- § 4 Anrechnungszeiten
- § 5 Dienstunfähigkeit
- § 6 Urlaub
- § 6a Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
- § 7 Beurteilung
- § 8 Anrechnungszeiten vorübergehender Amtsniederlegung bei erneuter Bewerbung um eine Notarstelle
- § 9 Gemeinsame Berufsausübung durch Notare
- § 10 Beschäftigung von Mitarbeitern
- § 11 Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Landesjustizverwaltung
- § 12 Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
- § 13 (aufgehoben)
- § 14 (Inkrafttreten und Außerkrafttreten)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
18.03.2020 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 122)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.