Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 8 Allgemeiner Grundsatz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 107
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 17.01.2001 – 7 K 100/98Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 31.05.2001 – 7 MB 1546/01Zitiert von 3
- OVG Saarland, 20.07.2005 – 1 M 2/04Abweisung der Verbandsklage eines Naturschutzvereins gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Bundesstraße KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- OVG Niedersachsen, 01.12.2004 – 7 LB 44/02Zitiert von 12
- OVG NRW, 30.07.2003 – 8 A 4676/00Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 – 5 S 2117/16Rechtswidrigkeit des Teilwiderrufs eines Planfeststellungsbeschlusses zum Betrieb einer Museumsbahn KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 08.12.2025 – 2 B 20/25
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2025 – 8 A 10870/24.OVGZitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 05.06.2025 – 4 LA 139/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet.