Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26103 · S. 53
Zu Artikel 1 (Änderung des BND-Gesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des BND-Gesetzes) Zu Nummer 1 Die Überschrift wird redaktionell angepasst. Zu Nummer 2 (§ 1 Organisation und Aufgaben) Die Änderung in Absatz 2 Satz 2 ergibt sich aus dem geänderten Aufbau des Gesetzes, eine materielle Änderung der Befugnisse erfolgt nicht. Zu Nummer 3 (§ 3 Besondere Auskunftsverlangen) Der in Absatz 3 enthaltene Hinweis auf die insoweit erfolgende Einschränkung des Grundrechts des Fernmelde- geheimnisses (Artikel 10 GG) wird gestrichen, da nunmehr ein solcher Verweis im eigens zur Erfüllung des Zi- tiergebotes neu geschaffenen § 68 enthalten ist. Zu Nummer 4 (§ 4 Weitere Auskunftsverlangen) Die Einschränkung des Grundrechts aus Artikel 10 Absatz 1 GG ergibt sich nunmehr aus § 68. Zu Nummer 5 (§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung) Der Verweis auf § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) wird von Satz 1 in Satz 2 ver- schoben. Außerdem wird ein Verweis auf § 1 Absatz 2 Satz 1 aufgenommen. Eine inhaltliche Änderung des recht- lichen Handlungsrahmens des Bundesnachrichtendienstes im Vergleich zum derzeit geltenden Recht erfolgt nicht. Zu Nummer 6 (Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten) Im Abschnitt 2 werden allgemeine Aussagen zur Weiterverarbeitung von Daten, die bisher im Abschnitt 3 geregelt waren, nach vorne verschoben. Der vormalige Abschnitt 2 „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ wird damit zum Abschnitt 4. Die Überschrift des Abschnitts wird geringfügig sprachlich verändert. Zu Nummer 7 (Aufhebung der §§ 6 bis 18) Die §§ 6 bis 18 werden aufgehoben. Zu Nummer 8 (Überschrift des Abschnitts 3) Die Überschrift des Abschnitts 3 wird aufgehoben. Drucksache 19/26103 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 9 Die §§ 6 bis 8 werden redakt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 295.185 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26103, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 174.984–470.169 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ef742feb9fa823bb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP