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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26103 · S. 53

Zu Artikel 1 (Änderung des BND-Gesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des BND-Gesetzes)

Zu Nummer 1
Die Überschrift wird redaktionell angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 1 Organisation und Aufgaben)
Die Änderung in Absatz 2 Satz 2 ergibt sich aus dem geänderten Aufbau des Gesetzes, eine materielle Änderung
der Befugnisse erfolgt nicht.

Zu Nummer 3 (§ 3 Besondere Auskunftsverlangen)
Der in Absatz 3 enthaltene Hinweis auf die insoweit erfolgende Einschränkung des Grundrechts des Fernmelde-
geheimnisses (Artikel 10 GG) wird gestrichen, da nunmehr ein solcher Verweis im eigens zur Erfüllung des Zi-
tiergebotes neu geschaffenen § 68 enthalten ist.

Zu Nummer 4 (§ 4 Weitere Auskunftsverlangen)
Die Einschränkung des Grundrechts aus Artikel 10 Absatz 1 GG ergibt sich nunmehr aus § 68.

Zu Nummer 5 (§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung)
Der Verweis auf § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) wird von Satz 1 in Satz 2 ver-
schoben. Außerdem wird ein Verweis auf § 1 Absatz 2 Satz 1 aufgenommen. Eine inhaltliche Änderung des recht-
lichen Handlungsrahmens des Bundesnachrichtendienstes im Vergleich zum derzeit geltenden Recht erfolgt nicht.

Zu Nummer 6 (Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten)
Im Abschnitt 2 werden allgemeine Aussagen zur Weiterverarbeitung von Daten, die bisher im Abschnitt 3 geregelt
waren, nach vorne verschoben. Der vormalige Abschnitt 2 „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ wird damit
zum Abschnitt 4. Die Überschrift des Abschnitts wird geringfügig sprachlich verändert.

Zu Nummer 7 (Aufhebung der §§ 6 bis 18)
Die §§ 6 bis 18 werden aufgehoben.

Zu Nummer 8 (Überschrift des Abschnitts 3)
Die Überschrift des Abschnitts 3 wird aufgehoben.
Drucksache 19/26103                                    – 54 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 9
Die §§ 6 bis 8 werden redakt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 295.185 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26103, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 174.984–470.169 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ef742feb9fa823bb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP