Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BMWSBBBRBeamtZustAnO§ 7 Zuständigkeit bei Dienstjubiläumszuwendungen
Stand: 16.09.2026
Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 nach § 6 Satz 1 Dienstjubiläumsverordnung übertragen.