Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
Stand: 17.03.2026
Nach Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.
Wird zitiert von 92 Entscheidungen zu § 48 BLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.05.2019 – 2 A 15/17Anforderungen an die Erstellung von ProbezeitbeurteilungenZitiert von 72
- BVerwG, 09.05.2019 – 2 C 1/18Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem RegelbeurteilungssystemZitiert von 319
- BVerwG, 09.05.2019 – 2 C 2/18Zitiert von 11
- OVG NRW, 02.04.2009 – 1 B 1833/08Konkurrentenstreit: Anforderungen an die Angabe des Beurteilungszeitraums in einer Anlassbeurteilung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
- BVerwG, 19.11.2015 – 2 A 6/13Keine Klagebefugnis bei Auswahlentscheidung über ämtergleiche StellenbesetzungZitiert von 202
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 – 4 S 585/16Anforderungen an die Aktualität einer dienstlichen Regelbeurteilung bei einer Auswahlentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.11.2025 – 2 VR 7.25Dienstpostenbezogene Anforderungsmerkmale (hier: Tätigkeit mit operativem Bezug)Zitiert von 5
- VGH Hessen, 13.11.2025 – 1 A 805/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2025 – 1 M 125/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 BLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.