Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
Stand: 17.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/33#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamte, die die für eine höhere Laufbahn erforderliche Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder eine sonstige besondere Qualifikation nach den §§ 28 bis 32 besitzen, können für eine höhere Laufbahn zugelassen werden, wenn sie an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/33#abs-2 (2) Sie verbleiben in ihrem bisherigen beamtenrechtlichen Status, bis sie
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/33#abs-3 (3) Kann die Bewährung nach Absatz 2 Nummer 2 wegen besonderer Umstände des Einzelfalls bis zum Ablauf der regelmäßigen Bewährungszeit nicht abschließend festgestellt werden, so kann die Bewährungszeit um höchstens sechs Monate verlängert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/33#abs-4 (4) Die Zeit einer geforderten hauptberuflichen Tätigkeit und der Bewährung darf nicht wegen Elternzeit verlängert werden. Beträgt die Zeit, in der tatsächlich Dienst geleistet worden ist, wegen Elternzeit weniger als ein Jahr, so muss eine Verlängerung erfolgen. Die Verlängerung erfolgt um denjenigen Zeitraum, der erforderlich ist, damit ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wird.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/33#abs-5 (5) Nach der Bewährung wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der höheren Laufbahn verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.
Wird zitiert von 162 Entscheidungen zu § 33 BLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 – 10 B 11626/16Anordnungsgrund bei Dienstpostenübertragung im Konkurrentenstreit; Reichweite der fiktiven Beurteilungsfortschreibung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Köln, 23.07.2025 – 15 L 1565/24
- OVG NRW, 28.12.2022 – 1 B 690/22Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.12.2022 – 1 B 519/22Zitiert von 5
- VG Minden, 11.04.2006 – 10 K 2200/04
- OVG NRW, 24.02.2022 – 1 B 1739/21Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 20.05.2025 – 1 B 230/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.05.2025 – 1 B 234/25
- OVG NRW, 20.05.2025 – 1 B 231/25
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