Gesetze / Berufskrankheiten-Verordnung
BKV§ 7 Aufgaben
Stand: 01.01.2021
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 7 BKV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Saarland Saarlouis, 24.09.2024 – 2 K 1523/21Zitiert von 1
- LSG Schleswig, 21.08.2023 – L 8 U 7/20
- VG Kassel, 26.04.2023 – 1 K 40/22.KSZitiert von 1
- LSG NRW, 12.10.2000 – L 2 KN 204/98 UZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.06.2020 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.