Gesetze / Berufskrankheiten-Verordnung

BKV

§ 7 Aufgaben

Stand: 01.01.2021

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.

§ 6 § 8