Gesetze / Berufskrankheiten-Verordnung
BKV§ 7 Aufgaben
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 4
- VG Saarland Saarlouis, 24.09.2024 – 2 K 1523/21Zitiert von 1
- LSG Schleswig, 21.08.2023 – L 8 U 7/20
- VG Kassel, 26.04.2023 – 1 K 40/22.KSZitiert von 1
- LSG NRW, 12.10.2000 – L 2 KN 204/98 UZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.