Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 34 Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 34 BHO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 17.10.2006 – 2 BvG 1/04Zur Auslegung des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG in den Fällen der gemeinschaftlichen Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die LandwirtschaftZitiert von 8
- BGH, 18.07.2003 – V ZR 275/02Zitiert von 5
- VG Kassel, 17.09.2019 – 7 K 6875/17.KSZitiert von 1
- BGH, 28.03.2006 – XI ZR 425/04Altforderungsregelungsgesetz: Analoge Anwendung bei unwirksamer Enteignung; Ablehnung einer Rückzahlungsverpflichtung bei Leistung auf verjährte Darlehen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BSG, 02.07.2013 – B 4 AS 72/12 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune wegen rechtswidriger Mittelverwendung - Ausbildungskostenzuschüsse und Selbstvermittlungsprämien im Jahr 2006 - Zuständigkeit des BSG als RevisionsgerichtZitiert von 14
- BVerwG, 13.01.2011 – 2 WD 20/09Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit; objektiver Maßstab; Vorgesetztenstellung; Verfahrenseinstellung nach § 153a StPOZitiert von 77
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 08.05.2025 – 326 O 7/16
- VG Köln, 24.05.2024 – 9 K 4836/20
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 – L 3 AS 2551/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BHO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/34#abs-1 (1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/34#abs-2 (2) Ausgaben dürfen nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu bewirtschaften, daß sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die einzelne Zweckbestimmung fallen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/34#abs-3 (3) Absatz 2 gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entsprechend.