Gesetze / Behindertengleichstellungsgesetz
BGG§ 4 Barrierefreiheit
Stand: 10.06.2019
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 4 BGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 27.05.2020 – 2 K 7367/18Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 – 5 S 1423/04Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 – 5 S 1410/04Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 – 3 S 2972/18Zitiert von 12
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 – L 6 SB 1430/15Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 – 2 K 1499/14
Zuletzt entschieden
- BSG, 17.06.2025 – B 2 U 6/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Sturz beim Toilettengang während eines stationären Krankenhausaufenthalts - sachlicher Zusammenhang - behandlungsdienliche Verrichtung - besondere krankenhausspezifische Gefahr - Unterlassen baulich-räumlicher Maßnahmen zur UnfallpräventionZitiert von 6
- LG Frankfurt am Main, 19.12.2024 – 2-13 S 40/23
- LSG NRW, 22.07.2024 – L 20 AL 196/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.07.2016 Ausfertigung
§ 4 geändert und eingefügt durch Artikels 7 durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I 1757)
BGBl. 2016 I S. 1757
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19.07.2016 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I 1757)
BGBl. I S. 1757
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.