Gesetze / Behindertengleichstellungsgesetz
BGG§ 4 Barrierefreiheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 27.05.2020 – 2 K 7367/18Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 – 5 S 1410/04
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 – 5 S 1423/04
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 – 3 S 2972/18Zitiert von 12
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 – L 6 SB 1430/15Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 – 2 K 1499/14
Zuletzt entschieden
- BSG, 17.06.2025 – B 2 U 6/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Sturz beim Toilettengang während eines stationären Krankenhausaufenthalts - sachlicher Zusammenhang - behandlungsdienliche Verrichtung - besondere krankenhausspezifische Gefahr - Unterlassen baulich-räumlicher Maßnahmen zur UnfallpräventionZitiert von 6
- LG Frankfurt am Main, 19.12.2024 – 2-13 S 40/23
- LSG NRW, 22.07.2024 – L 20 AL 196/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.