Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 766 Schriftform der Bürgschaftserklärung

Stand: 10.06.2019

Bund125 Entscheidungen

Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.

§ 765 § 767