Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 577 Vorkaufsrecht des Mieters
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 65
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 06.04.2016 – VIII ZR 143/15Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von Wohnungseigentum; Zulässigkeit einer Stufenklage zur Erlangung sonstiger mit der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs als solcher nicht im Zusammenhang stehender Auskunft über die RechtsverfolgungZitiert von 33
- BGH, 21.01.2015 – VIII ZR 51/14Vereitelung des Mietervorkaufsrechts: Unterlassene Unterrichtung durch Vermieter; Schadenersatzanspruch bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach KenntniserlangungZitiert von 13
- BGH, 22.11.2013 – V ZR 96/12Vorkaufsrecht des Mieters: Verkauf eines ungeteilten MietshausesZitiert von 9
- BGH, 21.05.2025 – VIII ZR 201/23Vorkaufsrecht eines Mieters auch bei Umwandlung in TeileigentumZitiert von 4
- BGH, 27.04.2023 – V ZB 58/22Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung eines VorkaufsrechtsZitiert von 9
- BGH, 23.02.2022 – VIII ZR 305/20Vorkaufsrecht des Mieters einer Eigentumswohnung: Wirksamkeit einer für den Vorkaufsberechtigten zu einem höheren Preis führenden, differenzierten Preisabrede im Kaufvertrag mit einem ErstkäuferZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.01.2026 – VIII ZR 247/24Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum und anschließender Veräußerung an eine GbRZitiert von 1
- VG Berlin, 09.10.2025 – 19 K 211/22
- BGH, 08.10.2025 – VIII ZR 18/24Vorkaufsrecht eines Mieters bei Verkauf der Immobilie von Gesellschaft an andere Personenhandelsgesellschaft innerhalb des KonzernsZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 577 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/577#abs-1 (1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/577#abs-2 (2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/577#abs-3 (3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/577#abs-4 (4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/577#abs-5 (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.