Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/574a#abs-1 (1) Im Falle des § 574 kann der Mieter verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/574a#abs-2 (2) Kommt keine Einigung zustande, so werden die Fortsetzung des Mietverhältnisses, deren Dauer sowie die Bedingungen, zu denen es fortgesetzt wird, durch Urteil bestimmt. Ist ungewiss, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, auf Grund derer die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet, so kann bestimmt werden, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/574a#abs-3 (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wird zitiert von 63 Entscheidungen zu § 574a BGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 26.10.2022 – VIII ZR 390/21Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Widerspruch des Mieters wegen nicht zu rechtfertigender Härte bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids im Falle einer Verurteilung zur Räumung; Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte ZeitZitiert von 11
- BGH, 22.05.2019 – VIII ZR 180/18Interessenabwägung bei Eigenbedarfskündigung unter Berücksichtigung eines langjährigen kranken MietersZitiert von 44
- BGH, 10.04.2024 – VIII ZR 114/22Eigenbedarfskündigung: Gefahr eines Suizids des Mieters bei Verurteilung zur Räumung der WohnungZitiert von 6
- BGH, 30.11.2021 – VIII ZR 81/20Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich gerechtfertigte ordentliche Kündigung des Vermieters; HärtegründeZitiert von 21
- AG Dortmund, 02.06.2020 – 425 C 3346/19
- BGH, 28.04.2021 – VIII ZR 6/19Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur krankheitsbedingten Unzumutbarkeit eines Umzugs für den Mieter; Beschwer für die Anschlussrevision des Mieters bei Klageabweisung nur aufgrund des HärteeinwandsZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.07.2026 – VIII ZR 277/25
- BGH, 28.10.2025 – VIII ZR 17/25Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung einer unzumutbaren Härte durch gekündigten MieterZitiert von 1
- BGH, 26.08.2025 – VIII ZR 262/24Verletzung rechtlichen Gehörs eines auf Räumung verklagten Mieters bei Geltendmachung einer unzumutbaren Härte; Anforderungen an SachverständigengutachtenZitiert von 3
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