Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung

Stand: 10.06.2019

MietrechtBund37 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/572#abs-1 (1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/572#abs-2 (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.

§ 571 § 573