Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

MietrechtBund21 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/572#abs-1 (1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/572#abs-2 (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.

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