Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 327e Produktmangel
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 327e BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG München II, 16.12.2025 – 33 O 3266/24Zitiert von 1
- BayObLG, 19.07.2024 – 102 VKl 1/24 e
- LG Kiel, 12.07.2024 – 4 O 152/23Zitiert von 1
- LG Kiel, 25.05.2023 – 6 O 314/22
- LG Dortmund, 22.05.2023 – 24 O 20/23Zitiert von 2
- LG Münster, 07.03.2023 – 2 O 54/22Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LG Kiel, 12.01.2023 – 6 O 154/22Datenschutzrecht: Fehlen von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen wegen des Scrapings von Nutzerdaten auf einer Social-Media-Plattform KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 327e BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/327e#abs-1 (1) Das digitale Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften dieses Untertitels den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, ist die maßgebliche Zeit der Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b. Wenn der Unternehmer durch den Vertrag zu einer fortlaufenden Bereitstellung über einen Zeitraum (dauerhafte Bereitstellung) verpflichtet ist, ist der maßgebliche Zeitraum der gesamte vereinbarte Zeitraum der Bereitstellung (Bereitstellungszeitraum).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/327e#abs-2 (2) Das digitale Produkt entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn
Funktionalität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, seine Funktionen seinem Zweck entsprechend zu erfüllen. Kompatibilität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, mit Hardware oder Software zu funktionieren, mit der digitale Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden, ohne dass sie konvertiert werden müssen. Interoperabilität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, mit anderer Hardware oder Software als derjenigen, mit der digitale Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden, zu funktionieren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/327e#abs-3 (3) Das digitale Produkt entspricht den objektiven Anforderungen, wenn
Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören auch Anforderungen, die der Verbraucher nach vom Unternehmer oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertriebskette selbst oder in deren Auftrag vorgenommenen öffentlichen Äußerungen, die insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett abgegeben wurden, erwarten kann. Das gilt nicht, wenn der Unternehmer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Entscheidung, das digitale Produkt zu erwerben, nicht beeinflussen konnte.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/327e#abs-4 (4) Soweit eine Integration durchzuführen ist, entspricht das digitale Produkt den Anforderungen an die Integration, wenn die Integration
Integration ist die Verbindung und die Einbindung eines digitalen Produkts mit den oder in die Komponenten der digitalen Umgebung des Verbrauchers, damit das digitale Produkt gemäß den Anforderungen nach den Vorschriften dieses Untertitels genutzt werden kann. Digitale Umgebung sind Hardware, Software oder Netzverbindungen aller Art, die vom Verbraucher für den Zugang zu einem digitalen Produkt oder die Nutzung eines digitalen Produkts verwendet werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/327e#abs-5 (5) Einem Produktmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes digitales Produkt als das vertraglich geschuldete digitale Produkt bereitstellt.