Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/315#abs-1 (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/315#abs-2 (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/315#abs-3 (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Wird zitiert von 3.627 Entscheidungen zu § 315 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Heilbronn, 19.01.2006 – 6 S 16/05Zitiert von 6
- BAG, 18.10.2017 – 10 AZR 330/16Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den ArbeitnehmerZitiert von 123
- BAG, 14.06.2017 – 10 AZR 330/16 (A)Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
- LAG Hessen, 16.10.2020 – 14 Sa 204/20Zitiert von 1
- LAG Hessen, 16.10.2020 – 14 Sa 206/20
- LAG Hessen, 31.08.2018 – 14 Sa 88/17Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 04.08.2026 – 13 A 346/23
- OVG NRW, 22.07.2026 – 13 A 65/23
- LAG Köln, 16.07.2026 – 6 SLa 80/26Arbeitsrecht - Direktionsrecht - Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit - Unwirksamkeit der Versetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 315 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.