Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/305?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/305?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/305?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
Wird zitiert von 4.473 Entscheidungen zu § 305 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 11.10.2011 – 14 Sa 543/11Profifußball - Freistellung eines Cheftrainers - AGB-Kontrolle von Vergütungskürzungsklauseln Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 20.03.2014 – VII ZR 248/13Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft mit gleichzeitiger Sicherung von Mängelansprüchen; Aushandeln vorformulierter Klauseln; individualrechtlicher Ausschluss des AGB-RechtsZitiert von 42
- BGH, 09.04.2014 – VIII ZR 404/12AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung zwischen einer verbindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingung und einer unverbindlichen Vertragserklärung; Behandlung von "Abwicklungsrichtlinien" für die Rückkaufsverpflichtung von Autohändlern für sog. "Leasingrückläufer"Zitiert von 81
- OLG Frankfurt am Main, 24.02.2023 – 21 U 95/21Zitiert von 2
- LG Frankfurt (Oder), 08.12.2015 – 19 O 22/15Zitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 10.06.2016 – 2-03 O 364/15
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.07.2026 – V ZR 153/25Verpflichtung bei in Einheimischenmodell vereinbarter Bauverpflichtung und Beginn der Wiederkaufsrechts-Frist
- BGH, 07.07.2026 – XI ZR 129/24Einordnung und Auslegung von AGB-Entgeltklauseln in vorvertraglichen Entgeltinformationen nach dem ZahlungskontengesetzZitiert von 7
- BGH, 07.07.2026 – XI ZR 144/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 305 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.