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Artikel 1 · BT-Drs. 18/1309 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 Die Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU zu Höchstgrenzen bei Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefris- ten machen es erforderlich, das dispositive Recht des § 271 BGB über die Bestimmung der Leistungszeit zu begrenzen. Da es sich dabei um einen einzig durch die Richtlinienumsetzung bedingten Eingriff in die Ver- tragsfreiheit der Parteien handelt, sollen diese Höchstgrenzen in einem neu vorgeschlagenen § 271a BGB-E sowie in § 308 Nummer 1a und 1b BGB-E gesondert geregelt werden. Durch die Überschrift in § 271a BGB-E soll deutlich gemacht werden, dass diese Vorschrift keine Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen bestimmt, sondern den Umfang der Freiheit regelt, derartige Fristen zu vereinbaren. Dabei kommt § 271a BGB-E der Charakter einer Verbotsnorm zu: Er verbietet, Vereinbarungen zu treffen, die die in § 271a BGB-E bestimmten Erfordernisse nicht erfüllen. Hieraus lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass Vereinbarungen, die diese Erfordernisse erfüllen, stets wirksam sind. Insbesondere lässt sich § 271a BGB-E nicht entnehmen, dass Individualvereinbarungen oder auch Allgemeine Geschäftsbedin- gungen, die Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen bestimmen, die die in § 271a BGB-E enthaltenen Höchstfristen unterschreiten, der richterlichen Kontrolle entzogen und stets wirksam sind. Vielmehr bleibt, wie auch in dem vorgeschlagenen Absatz 6 noch einmal klargestellt wird, insbesondere eine AGB-rechtliche Drucksache 18/1309 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB möglich. Um die Inhaltskontrolle zu erleichtern, werden zusätzlich in § 308 Nummer 1a und 1b BGB-E neue Klauselverbote eingeführt. Mit dem vorgeschlag
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 43.944 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1309, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.901–85.845 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert edf1d843d6cd79c4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP