Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 241a Unbestellte Leistungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/241a#abs-1 (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/241a#abs-2 (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/241a#abs-3 (3) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
* Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19).
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 241a BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.09.2023 – XI ZR 98/22Anspruch eines Kreditinstituts auf Rückzahlung einer Darlehensvaluta nach Auszahlung auf gemeinsames KontoZitiert von 3
- AG Charlottenburg, 23.08.2019 – 209 C 5/19
- BGH, 21.09.2005 – VIII ZR 284/04AGB-Kontrolle: Unwirksamkeit eines Änderungsvorbehalts zur Lieferung von Ersatzartikeln im Versandhandel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- LG Duisburg, 25.02.2022 – 7 S 48/21
- LAG Hessen, 14.07.2014 – 13 Ta 195/14
- OVG NRW, 01.06.2009 – 8 A 732/09Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Bamberg, 22.12.2025 – 4 U 43/25 e
- VG Düsseldorf, 09.10.2025 – 27 K 3690/23Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 28.05.2025 – 16 U 22/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 241a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.09.2013 Ausfertigung
§ 241a neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I 3642)
BGBl. 2013 I S. 3642
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.