Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2280 Anwendung von § 2269
Stand: 10.06.2019
Haben Ehegatten oder Lebenspartner in einem Erbvertrag, durch den sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, oder ein Vermächtnis angeordnet, das nach dem Tode des Überlebenden zu erfüllen ist, so findet die Vorschrift des § 2269 entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 2280 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- KG, 21.08.2015 – 6 W 164/14
- BFH, 27.08.2008 – II R 23/06Zitiert von 3
- AG Mettmann, 25.03.2025 – 7 Lw 6/23Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.