Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1949 Irrtum über den Berufungsgrund
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BVerwG, 14.04.2010 – 8 B 88/09 · Erbschaftsausschlagung; BerufungsgrundZitiert von 2
- LG Wuppertal, 06.01.2023 – 2 O 298/19
- BGH, 05.07.2000 – IV ZR 180/99Zitiert von 7
- OLG Hamm, 17.02.2011 – I-15 W 167/10
- FG München, 17.01.2024 – 4 K 379/21
- OLG Rostock, 30.11.2021 – 3 W 52/21
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 22.02.2007 – 10 U 111/06Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1949 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1949#abs-1 (1) Die Annahme gilt als nicht erfolgt, wenn der Erbe über den Berufungsgrund im Irrtum war.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1949#abs-2 (2) Die Ausschlagung erstreckt sich im Zweifel auf alle Berufungsgründe, die dem Erben zur Zeit der Erklärung bekannt sind.