Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung
Stand: 10.06.2019
Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.