Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1595?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1595?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1595?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend.