Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Stand: 10.06.2019
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Wird zitiert von 1.394 Entscheidungen zu § 125 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 – 1 S 2579/21Zitiert von 9
- BAG, 11.10.2000 – 5 AZR 313/99Tarifliche Ausschlussfrist: Wahrung des Erfordernisses schriftlicher Geltendmachung durch Übermittlung per Telefax Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- LG Rottweil, 14.08.2015 – 2 O 267/14Zitiert von 1
- LAG Köln, 15.11.2019 – 4 Sa 771/18Zitiert von 1
- BAG, 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06Befristung von Arbeitsverträgen: Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG bei Unterzeichnung der Vertragsurkunde erst nach Arbeitsaufnahme Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- BAG, 26.07.2006 – 7 AZR 494/05Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.09.2026 – VIII ZR 127/25Mietaufhebungsvertrag: Rückgabe der Mietsache durch Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters; Stillschweigende Aufhebung einer einfachen Schriftformklausel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 16.07.2026 – I ZR 223/25Maklerrecht: Kein Erlöschen des Provisionsanspruchs gegen den Käufer bei Widerruf des Maklervertrags durch den Verkäufer; Ausschluss der analogen Anwendung von § 656c Abs. 1 Satz 3 BGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 14.07.2026 – XI ZR 46/25Gesamtunwirksamkeit und Vertragsfortführung bei unwirksamen AGB-Klauseln
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 125 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.