Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Stand: 10.06.2019
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
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Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 – 1 S 2579/21Zitiert von 9
- BAG, 11.10.2000 – 5 AZR 313/99Tarifliche Ausschlussfrist: Wahrung des Erfordernisses schriftlicher Geltendmachung durch Übermittlung per Telefax KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- LG Rottweil, 14.08.2015 – 2 O 267/14Zitiert von 1
- LAG Köln, 15.11.2019 – 4 Sa 771/18Zitiert von 1
- BAG, 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06Befristung von Arbeitsverträgen: Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG bei Unterzeichnung der Vertragsurkunde erst nach Arbeitsaufnahme KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- BAG, 26.07.2006 – 7 AZR 494/05Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.07.2026 – I ZR 223/25Maklerrecht: Kein Erlöschen des Provisionsanspruchs gegen den Käufer bei Widerruf des Maklervertrags durch den Verkäufer; Ausschluss der analogen Anwendung von § 656c Abs. 1 Satz 3 BGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 14.07.2026 – XI ZR 46/25Gesamtunwirksamkeit und Vertragsfortführung bei unwirksamen AGB-Klauseln
- BGH, 16.06.2026 – II ZR 85/25Gesellschafterliche Treuepflicht und Zustimmung zu einer formunwirksamen Änderung des Gesellschaftsvertrags
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