Gesetze / Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
BEMFV§ 7 Widerruf und Erlöschen einer Standortbescheinigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VG Münster, 03.05.2011 – 2 K 2283/10Zitiert von 1
- VGH Hessen, 19.02.2010 – 4 B 2266/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEMFV/7#abs-1 (1) Eine Standortbescheinigung kann widerrufen werden, wenn die Grenzwerte des § 3 geändert wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEMFV/7#abs-2 (2) Eine Standortbescheinigung erlischt, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung hinsichtlich der technischen Parameter der Funkanlage oder infolge einer Veränderung im Umfeld der Funkanlage nicht mehr gegeben sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BEMFV/7#abs-3 (3) Eine vorläufige Standortbescheinigung erlischt mit Erteilung einer Standortbescheinigung nach § 5 Abs. 2 oder 3.