Gesetze / Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

BEMFV

§ 7 Widerruf und Erlöschen einer Standortbescheinigung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEMFV/7#abs-1 (1) Eine Standortbescheinigung kann widerrufen werden, wenn die Grenzwerte des § 3 geändert wurden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEMFV/7#abs-2 (2) Eine Standortbescheinigung erlischt, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung hinsichtlich der technischen Parameter der Funkanlage oder infolge einer Veränderung im Umfeld der Funkanlage nicht mehr gegeben sind.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BEMFV/7#abs-3 (3) Eine vorläufige Standortbescheinigung erlischt mit Erteilung einer Standortbescheinigung nach § 5 Abs. 2 oder 3.

§ 6 § 8