Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 197
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 04.03.2004 – IX ZB 113/03
- OVG NRW, 18.08.1998 – 15 A 1087/96Zitiert von 2
- OVG NRW, 18.08.1998 – 15 A 1088/96Zitiert von 2
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/197#abs-1 (1) Zustellungen erfolgen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/197#abs-2 (2) Wohnt der Zustellungsempfänger nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so findet auch §§ 184 der Zivilprozeßordnung entsprechende Anwendung. Die Zustellung kann auch mit Postrückschein erfolgen.