Gesetze / Berufsbildungsgesetz

BBiG

§ 25 Unabdingbarkeit

Stand: 30.04.2025

Bund3 Fassungen80 Entscheidungen

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.

§ 24 § 26