Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 25 Unabdingbarkeit
Stand: 30.04.2025
Wird zitiert von 80
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Nach Gewicht
- BAG, 09.06.2016 – 6 AZR 396/15Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - vertragliche Verlängerung der Probezeit um Zeiten einer Unterbrechung der AusbildungZitiert von 5
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 – 3 Sa 1781/12Zitiert von 1
- LAG Hessen, 02.06.2015 – 4 Sa 1465/14Zitiert von 1
- BAG, 01.12.2004 – 7 AZR 129/04Zitiert von 5
- BAG, 22.02.2018 – 6 AZR 50/17Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer FristZitiert von 1
- BAG, 12.02.2015 – 6 AZR 831/13Probezeitvereinbarung im zweiten AusbildungsverhältnisZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- ArbG Heilbronn, 20.03.2026 – 7 Ca 440/25
- BAG, 20.08.2024 – 9 AZR 259/23
- BAG, 20.08.2024 – 9 AZR 256/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 BBiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.