Gesetze / Berufsbildungsgesetz

BBiG

§ 25 Unabdingbarkeit

Stand: 30.04.2025

Bund3 Fassungen69 Entscheidungen

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.

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