§ 25 BBiG 2005 — Unabdingbarkeit

Berufsbildungsgesetz

Stand: 30.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.