Gesetze / Bundesbeihilfeverordnung
BBhV§ 46 Bemessung der Beihilfe
Stand: 01.04.2024
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 12.11.2014 – 7 K 338.13Zitiert von 1
- VG Halle, 13.09.2021 – 5 A 406/20 HAL
- VG Berlin, 27.03.2013 – 7 K 336.11Zitiert von 1
- VG Halle, 13.05.2020 – 5 A 52/18 HALZitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 04.08.2014 – 6 K 734/14Zitiert von 1
- VG Greifswald, 27.05.2025 – 6 A 1772/23 HGW
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.04.2025 – 1 A 1741/21Zitiert von 8
- VG Kassel, 24.07.2023 – 1 K 2065/20.KSZitiert von 1
- VG Köln, 27.02.2023 – 3 K 4646/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 BBhV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBhV/46#abs-1 (1) Beihilfe wird als prozentualer Anteil (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. Maßgeblich ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. In Pflegefällen können, soweit dies in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist, auch Pauschalen gezahlt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBhV/46#abs-2 (2) Soweit Absatz 3 nichts Anderes bestimmt, beträgt der Bemessungssatz für
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBhV/46#abs-3 (3) Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz für die beihilfeberechtigte Person 70 Prozent. Dies gilt bei mehreren beihilfeberechtigten Personen nur für diejenigen, die den Familienzuschlag nach den §§ 39 und 40 des Bundesbesoldungsgesetzes oder den Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes beziehen. § 5 Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 2 ist nur dann anzuwenden, wenn einer beihilfeberechtigten Person nicht aus anderen Gründen bereits ein Bemessungssatz von 70 Prozent zusteht. Der Bemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, beträgt 70 Prozent. Der Bemessungssatz für entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer beträgt 70 Prozent, wenn ihnen sonst auf Grund einer nach § 5 nachrangigen Beihilfeberechtigung ein Bemessungssatz von 70 Prozent zustände.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBhV/46#abs-4 (4) Für Personen, die nach § 28 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich zur Hälfte erhalten, beträgt der Bemessungssatz bezüglich dieser Aufwendungen 50 Prozent.