Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 82 (weggefallen)
Stand: 01.08.2021
Für § 82 BBesG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 82 BBesG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 19.01.2018 – 1 A 1463/15Zitiert von 5
- VG Köln, 28.05.2015 – 15 K 3786/14
- BVerwG, 12.09.2018 – 2 B 23.18Keine Revisionszulassung bei Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht; Anrechnung von Vordienstzeiten als Soldat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
07.08.1996 Ausfertigung
§ 82 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I 1254)
BGBl. 1996 I S. 1254
-
20.12.1988 Ausfertigung
§ 82 aufgehoben und geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I 2477)
BGBl. 1988 I S. 2477
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.