§ 97 Voraussetzungen
Stand: 10.06.2019
Ist die sofortige Ausführung des die Grundabtretung erfordernden Vorhabens aus den in § 79 genannten Gründen des Wohles der Allgemeinheit dringend geboten, so kann die zuständige Behörde den Grundabtretungsbegünstigten auf Antrag schon vor Abschluß des Verfahrens in den Besitz des betroffenen Grundstücks einweisen. Die vorzeitige Besitzeinweisung setzt voraus, daß dem Eigentümer und, wenn ein anderer durch die Besitzeinweisung betroffen wird, auch diesem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 97 BBergG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 07.10.2021 – 6 L 418/21Zitiert von 4
- VG Aachen, 07.10.2021 – 6 L 433/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.03.2022 – 21 B 1676/21Zitiert von 1
- VG Gera, 18.12.2020 – 5 E 1228/20 Ge
- VG Neustadt an der Weinstraße, 17.12.2007 – 5 K 409/07.NWZitiert von 1
- VG Halle, 19.04.2010 – 3 B 39/10Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 28.03.2022 – 21 B 1675/21Zitiert von 3
- VG Cottbus, 20.06.2017 – VG 3 L 255/17Zitiert von 4
- VG Frankfurt (Oder), 07.11.2013 – 5 K 607/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.