§ 58 Personenkreis
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/58#abs-1 (1) Verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten, die sich aus diesem Gesetz, den auf Grund der §§ 65 bis 67 erlassenen oder nach § 176 Abs. 3 aufrechterhaltenen Bergverordnungen, aus Verwaltungsakten und aus zugelassenen Betriebsplänen für die ordnungsgemäße Errichtung, Führung und Einstellung eines Betriebes ergeben (verantwortliche Personen), sind, soweit dieses Gesetz oder eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/58#abs-2 (2) Ist der Betrieb eingestellt, so ist verantwortliche Person auch der Inhaber der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, es sei denn, daß er zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Pflichten rechtlich nicht in der Lage ist. Ist die Berechtigung zur Aufsuchung oder Gewinnung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erloschen, so tritt an die Stelle des Inhabers dieser Berechtigung die Person, die im Zeitpunkt des Erlöschens Inhaber der Berechtigung war.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 58 BBergG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.12.2007 – 7 C 40.07Zitiert von 14
- VGH Hessen, 12.03.2021 – 2 A 2302/19.ZZitiert von 2
- VG Frankfurt (Oder), 07.11.2013 – VG 5 K 1151/10Zitiert von 1
- BVerwG, 14.04.2011 – 7 B 8/11Adressat einer bergbehördlichen Anordnung; Verantwortlichkeit
- BVerwG, 14.04.2011 – 7 B 8.11Zitiert von 6
- VG Aachen, 26.02.2007 – 9 K 4145/04Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.05.2026 – 4 BN 32.25
- BVerwG, 20.03.2026 – 4 BN 29.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Antragsbefugnis bei planbedingtem Verkehrslärm Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- VG Cottbus, 27.06.2024 – VG 3 K 429/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.